Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken, und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.
Laut § 43 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) hat die Behörde die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und erforderlichenfalls einer Ersatzperson sowie, falls dies nicht ausreicht, weitere geeignete Maßnahmen vorzuschreiben, wenn dies auf Grund besonderer Verhältnisse im Sinne des § 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer erforderlich ist, zu stellen. Dementsprechend sind Arbeitgeber verpflichtet, Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind (www.wko.at).
„Brandschutztechnische Einrichtungen und deren regelmäßge Wartung/Kontrolle helfen im Katastrophenfall Menschenleben zu retten.“
Als Sachverständige für VORBEUGENDEN BRANDSCHUTZ begleitet Sie die Fa. nowakplan gmbh beginnend von der umfassenden Beratung bis hin zur Wartung der brandschutztechnischen Einrichtungen. Wir stellen den Brandschutzbeauftragten und somit die spezialisierte Fachkraft vor Ort.
Unser Spektrum, die Agenden des Brandschutzbeauftragten betreffend, umfasst folgende Leistungen:
- Erstellen der Brandschutzordnung und Brandschutzpläne
- Durchführung der erforderlichen Eigenkontrollen
- Führen des Brandschutzbuches
- Information und Unterweisung
- Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
- Verwaltung brandschutztechnischer Einrichtungen und deren erforderlicher Revisionen
- Beratung in brandschutztechnischer Hinsicht und vorbeugenden Brandschutz